Erbrecht
Neuregelung des Erbrechts
Das Bundeskabinett hat am 30. Januar 2008 die Reform des Erbrechts beschlossen. Diese sieht u.a. eine Änderung des Pflichtteilsrechts durch Einbeziehung von Pflegeleistung eines Erbberechtigten vor.
Nicht nur die Nachkommen, sondern alle gesetzliche Erben können nach neuem Recht verlangen, dass ihre Pflegeleistungen berücksichtigt werden. Dies soll auch dann gelten wenn für die Zeit der Pflege nicht auf eigenes Einkommen verzichtet haben.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Bayer
Familienrecht
Ehevertrag
Grundsätzlich können Ehepartner einen Ehevertrag frei gestalten, hier gilt Privatautonomie. 2004 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe allerdings ein Grundsatzurteil gesprochen und festgelegt, in welchen Fällen Eheverträge nachträglich für unwirksam erklärt werden können (AZ XII ZR 265/02 vom 11. Februar 2004).
Grundsätzlich prüft der BGH einen Ehevertrag in zwei Schritten. Zuerst die Wirksamkeitskontrolle: Hier wird der Vertrag im Zeitpunkt des Abschlusses unter die Lupe genommen und geprüft, ob
a) eine übermäßige Benachteiligung eines Ehepartners vorliegt und
b) der Vertrag in so genannte Kernbereiche der gesetzlichen Scheidungsfolgen eingreift und damit vor allem Ansprüche wie den Betreuungsunterhalt für Kinder, den Versorgungsausgleich im Alter oder den Unterhalt für Krankheit ausschließt. Nur hier wird entschieden, ob der Ehevertrag sittenwidrig ist.
Dies liegt aber im Ermessen des Gerichts, beispielsweise kann auch ein Ausschluss von Betreuungsunterhalt vom Gericht toleriert werden, wenn die Lebensplanung der Eheleute ohnehin keine eigenen Kinder vorsah.
Gerne gestaltet Rechtsanwalt Bayer einen individuellen Ehevertrag für Sie.
Scheidung
Gerade wenn Vermögen vorhanden ist, kann eine Scheidung eine kostspielige Angelegenheit werden. Lassen Sie sich vor einer Scheidung von einem Rechtsanwalt beraten.
Unterhaltszahlungen gehören zu den typischen Scheidungsfolgen. Ob und in welcher Höhe Sie Unterhalt zu zahlen haben errechnet Ihnen Ihr Rechtsanwalt.
Wenn Ihre Ehe zerrüttet ist und es zur Scheidung kommt, sollten Sie wissen, dass Sie durch eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung viele Probleme bereits im Vorfeld regeln können. Individueller und vor allem voraussehbarer als dies eine Gerichtsentscheidung vermag, können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner eine Verständigung zu Unterhaltsfragen und in Bezug auf das gemeinsame Eigentum herbeiführen.