Wehrrecht

Rechtsanwalt Thomas Bayer ist Truppenoffizier und Hauptmann d.R., Grundausbildung bei JgAusbKp 2/10 Todtnau/Fahl 3. Quartal 1990, 7/1991 Beförderung zum Unteroffizier bei 1.InstBtl 10 Sigmaringen, 8/1994 Beförderung zum Fähnrich d.R., ..., 30.01.2007 Beförderung zum Hptm. d.R.

Aufgrund der Ausbildungen und Verwendungen in der Bundeswehr als Personaloffizier (S1 Offizier), zuletzt in der G1 Abteilung beim SanFüKdo in Koblenz für Eingaben und Beschwerden, S3 Offz, OMLT (13. Ktgt) und Deputy Chief Liasion Cell RC North (18. Ktgt) im Auslandseinsatz und Rechtsberater hat RA Bayer breitgefächerte Erfahrungen, die in Angelegenheiten des Wehr- und Disziplinarrechts sehr zum Vorteil gereichen.

Nicht zuletzt die ständige Transformation der Bundeswehr führt zu Zuständen in der Truppe, über die sich viele Soldaten zu Recht beschweren, wie die Berichte des Wehrbeauftragten des Dt. Bundestages regelmäßig belegen. Auch Wandelungen in den Anschauungen der Gesellschaft tragen Veränderungen in die Truppe. Vieles, was früher kein Aufsehen erregt hätte, landet heute schnell beim Wehrdisziplinaranwalt.

Schnell sind dann Verfahren gegen Soldaten eingeleitet, welche schwerwiegende Konsequenzen für deren Zukunft haben können. Sich dagegen zu wehren ist regelmäßig angezeigt. Sollten sich hier für Sie Schwierigkeiten ergeben, unterstütze ich Sie gerne bei der Bewältigung Ihrer Probleme.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Bayer


Rechtsanwalt Bayer 2007 in Masar i Scharif


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