Mietrecht |
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Energieausweis
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Seit dem 1. Juli 2008 muss bei Neuvermietung von Wohngebäuden bis Baujahr 1965 dem Mieter entweder ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für später errichtete Gebäude. |
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Nebenkostenabrechnung
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Grundsätzlich sind die Nebenkosten mit der Miete abgegolten. Will der Vermieter zusätzlich die Nebenkosten auf den Mieter umlegen, muss dies im Mietvertrag hinreichend bestimmt geregelt sein, soweit diese Nebenkosten nicht gesetzlich bestimmt oder zugelassen sind. Eine pauschale Umlage der Nebenkosten oder der Nebenkosten/Betriebskosten genügt grundsätzlich nicht. |
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Kaution
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Einen Anspruch auf die Mietkaution hat der Vermieter nur, wenn dies vereinbart wurde. |
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